Artikel dieser Ausgabe aus Wellness & Gesundheit
Meine Gesundheitsapotheke
Wir sind Nichtraucher!
Nichtraucherschutz ab 1. Januar 2008
„Rauchen verboten!“ Dieses Schild leuchtet uns vielerorts entgegen.
„In diesem Bahnhof ist das Rauchen untersagt!“, hören wir am Gleis. Schallt es nun auch bald im Festzelt: „Ozapft ja, aber ogsteckt nein!“?
Das Rauchverbot ist keine neue Erfindung, es ist in Deutschland nur ein klein wenig gegenwärtiger geworden. Schmöken – ja oder nein? Eine Frage, die in der fröhlichen Kneipenrunde schon mal zu heftigen Wortgefechten führt. Die Antwort gibt es seit dem 1. Januar von ganz offizieller Seite. Egal ob Bayern oder Schleswig-Holstein, wer noch nicht mit dabei ist, zieht nun in Sachen „qualmfreie Zone“ nach.
Seit einem halben Jahr lebe ich nun in Stuttgart. Dabei habe ich festgestellt, das Ländle kann nicht nur fleißig schaffen, strebsam schützt es mich auch vor den Gefahren des Passivrauchens. Denn hier gilt seit dem 1. August 2007: Schluss mit der lässigen Freiheit hoch zu Ross und der blaudunstigen Stunde am Lagerfeuer. Statt der lockeren Regeln der endlosen Prärie, mit der natürlich immer noch geworben werden darf, erlebe ich hier bereits das volle Programm – den gesetzlich geregelten Nichtraucherschutz.
Wo ist jetzt eigentlich das Rauchen verboten?
Nicht nur Baden-Württemberg hat Ernst gemacht – ab September 2007 hieß es in fast allen Bundesländern: Rauchfrei in sämtlichen Einrichtungen des Bundes und der öffentlichen Verwaltung, in Behörden und Gerichten, in Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern, in allen Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen sowie an Flughäfen. Die Luft ist rein in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn, Taxi oder Fahrgastschifffahrt. Dazu sind Theater, Kino, Museum, Sporthallen und Hallenbäder frei vom ungesunden Mief.
Einig nur in der Uneinigkeit
Immer wieder für Zündstoff und brandheiße Diskussionen sorgt das Rauchverbot in der Gastronomie. Gab es vor zwei Jahren noch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Wirte, so haben sich nun die Politiker der Länder auf einen weitgehenden Nichtraucherschutz geeinigt. Das Rauchen ist ausschließlich in einem geschlossenen und vom Rest der Schankstätte getrennten Raum erlaubt. Doch sobald das Vergnügen eingeschränkt ist, wird man sich uneins: In welchem Bundesland bleibt die Diskothek, die Veranstaltungshalle oder das Vereinsheim komplett qualmfrei, wo nicht? Wo darf neben der Maß auch die Fluppe gestemmt werden, wo nicht? Und hier ist die gute Nachricht für alle Festzelt-Freunde, die gerne nach Bayern fahren: Hier dürfen Sie! Noch.
Alles in allem – schaut man sich die einzelnen Regelungen zum Nichtraucherschutz in den sechzehn Bundesländern an, bleibt nur ein Rat: Wenn Sie wissen wollen, wo das Rauchen – wenn auch unter Sonderbedingungen – noch erlaubt ist, fragen Sie am besten Ihren Minister oder die zuständige Landesregierung.
Rauchen kann ganz schön teuer werden
In Bremen oder Berlin beispielsweise ist der Zigarettensünder mit mindestens 50 bis 150 Euro dabei, wenn er erwischt wird. Und ein Gastronom müsste im Fall der Fälle in Schleswig-Holstein 4000 Euro, in Sachsen gar 5000 Euro auf den Tisch blättern.
Bleibt also nur noch die Flucht vor die Kneipentür. Aber mal ehrlich: In der kalten Jahreszeit auf der Straße stehen, mit blauen Fingern und Lippen, Tabak schlotend – das ist doch ein ziemlich trauriger Anblick. Außerdem: Wir sind doch schon Kanzlerin und Papst, warum nicht auch endlich Nichtraucher? mika≠




