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Donnerstag, 24. Mai 2012
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Sich regen bringt nicht immer Segen

Täglich liegen sie uns auf der Zunge: Redensarten für alle Lebenslagen. Doch wissen wir immer so genau, was wir da gerade sagen?

Ich lass’ mich von dir nicht länger in die Pfanne hauen!«, »Nun bleib’ aber auf dem Teppich!«, »Du hast ja nicht mehr alle Tassen im Schrank!«, »Kehr’ du lieber vor deiner eigenen Tür.« Es ist nicht zu überhören: Bei Herrn und Frau Wortgewaltig hängt der Haussegen schief.

Der Haussegen, den wir heute meist nur im übertragenen Sinne kennen, wurde in früheren Zeiten tatsächlich direkt in das Dachgebälk eingeschnitzt oder an die Wand geschrieben. Sprüche wie »Sich regen bringt Segen« sollten das Haus und seine Bewohner unter den Schutz Gottes stellen und gleichzeitig zur Gottesfurcht ermahnen.

Übers Ziel hinausgeschossen?!
Im 19. Jahrhundert kamen dann dekorativ verzierte Tafeln mit dem Haussegen in Mode, die wie Bilder an die Wand gehängt wurden. Und damit bekam der Haussegen die Chance, auch einmal schief zu hängen und dadurch Missstimmigkeiten in der Familie anzuzeigen: Handgreifliche Auseinandersetzungen etwa, bei denen die Teller und Tassen durch den Raum flogen, konnten den versehentlich getroffenen Segen in Schräglage bringen. Doch auch eine nachlässige Hausfrau, die es versäumt, Verrutschtes wieder gerade zu rücken, wurde so als Ärgernis angezeigt.

Vorwürfe hinterm Vorhang
Ein weiterer Klassiker der ehelichen Auseinandersetzung ist die »Gardinenpredigt«. Mit ihr hatten ursprünglich die Männer zu rechnen, die spät von einem feuchtfröhlichen Kneipenabend nachhause kamen. Die Frau war dann bereits im Bett – und beschimpfte den Beschwipsten von hier aus durch eine »Gardine« beziehungsweise durch den Vorhang, mit denen die Betten früher verhängt wurden.

Die Trennung von Tischtuch und Bettdecke
Dabei ist die Ehe eigentlich ja so gedacht, dass man ein Leben lang »unter einer Decke steckt«. Auch das war früher wortwörtlich zu nehmen: Nach mittelalterlichem Eherecht mussten die Brautleute erst vor Zeugen unter ihre gemeinsame Bettdecke kriechen, bevor die Verbindung für rechtskräftig erklärt wurde.
 
Kam es dagegen zur Scheidung, dann wurde – wiederum ganz konkret – zwischen ihnen »das Tischtuch zerschnitten«. Beide standen dann (symbolisch gesehen) nur noch mit der Hälfte des Hausrates da; und das war damals äußerst ehrenrührig!mimu

Illustrationen: Gerrit Hansen