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Donnerstag, 24. Mai 2012
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Wege aus der Überschuldung

Spartipp: Schulden

Kostspielige Anschaffungen werden heutzutage von vielen durch Kredite finanziert. Jeder vierte deutsche Haushalt hat aktuelle Ratenkreditverpflichtungen. Und im Normalfall ist die Rückzahlung des geliehenen Geldes kein Problem.

Diese Situation kann sich jedoch rasch und unerwartet ändern. Auslöser können zum Beispiel der Verlust des Arbeitsplatzes, Scheidung oder Krankheit sein. Bittere Konsequenz dieser Umstände: Die regelmäßigen Einnahmen reichen dauerhaft nicht mehr aus, um die Ausgaben zu decken. Aus der Verschuldung ist Überschuldung geworden. Eine Entwicklung, von der etwa 3,13 Millionen Haushalte in Deutschland betroffen sind und die ganz oft Depressionen und den Verlust der Lebensperspektive nach sich zieht. Das Fazit: Die Betroffenen können sich nicht mehr aus eigener Kraft aus der Zwangslage befreien.

Mahnung über Mahnung …

… hagelt es zunächst von den Gläubigern. Hier sollte durch einen Kassensturz versucht werden, zumindest einen Teil der Geldsumme aufzubringen. Eine individuelle Ratenzahlungsvereinbarung mit den Gläubigern kann extreme Engpässe vermeiden helfen. Den Mahnungen folgen oft genug jedoch Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide oder Klagen. Auch dabei kann der Schuldner natürlich seine Rechte verfolgen, bei berechtigten Forderungen wird er jedoch den Erlass eines gerichtlichen Vollstreckungstitels kaum verhindern können. Hier auf Zeit zu spielen, verursacht oft nur unnötige zusätzliche Kosten.

Der Gerichtsvollzieher droht

Wenn es zum Vollstreckungsverfahren kommt, drohen Sach- oder Forderungspfändung. Auch hier ist der Schuldner nicht rechtlos: Bestimmte Gegenstände sind unpfändbar, beim Arbeitseinkommen bestehen zu seinen Gunsten Pfändungsfreigrenzen. Sind Vollstreckungsversuche erfolglos, so ist der Schuldner auf Antrag des Gläubigers verpflichtet, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, also seine Vermögenssituation offen zu legen.

Zudem wird der Schuldner im Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts eingetragen. Damit geht seine Kreditwürdigkeit oft endgültig verloren, da zum Beispiel die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) und die Banken diese Verzeichnisse auswerten.

Wege aus der Schuldenfalle

Professionelle Hilfe bei Überschuldung finden die Betroffenen bei den über 1000 öffentlichen Schuldnerberatungsstellen im Bundesgebiet. Dort arbeiten professionell ausgebildete Fachkräfte, die mit den Problemen der Überschuldung vertraut sind, so dass sie mit Rat und Tat zur Seite stehen können. Die kostenlose Schuldnerberatung hilft, wesentliche Faktoren der Überschuldung zu erkennen, wie z. B. Probleme bei der Haushaltsführung, fehlender Überblick über Einnahmen und Ausgaben oder bestehende Suchtprobleme sowie Spielschulden.

Ein Kassensturz beim ersten Termin in der Schuldnerberatungsstelle ist stets der Ausgangspunkt für die Hilfe. Der Schuldner muss dazu alle relevanten Unterlagen vorlegen. Daraus wird eine Übersicht der Einnahmen und Ausgaben entwickelt und die möglichen finanziellen Spielräume für eine Schuldenregulierung werden ausgelotet.

Chance auf eine außergerichtliche Einigung

Königsweg bei der Entschuldung ist die außergerichtliche Einigung über die Schuldenregulierung zwischen dem Schuldner und allen seinen Gläubigern. Ergebnis solcher Verhandlungen kann ein Schuldenbereinigungsplan mit langfristigen Ratenzahlungsverpflichtungen für den Schuldner sein.

In den Fällen, wo dies nicht gelingt, wird eine gerichtliche Schuldenregulierung durch ein Insolvenzverfahren durchgeführt. Für das Vermögen des Schuldners wird ein Verwalter bestellt und durch öffentliche Bekanntmachung werden alle Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen anzuzeigen. Sodann wird das gesamte pfändbare Vermögen verwertet und der Erlös unter den Gläubigern verteilt. In der Regel besteht nach einer sechsjährigen Zeit des Wohlverhaltens die Möglichkeit, dass die restlichen Schulden gerichtlich erlassen werden. Die Chance für einen schuldenfreien Neubeginn ist damit eröffnet.

Informationen

Informationen zu Überschuldung und Schuldnerberatung finden Sie im Internet bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung unter:
www.bag-sb.de.
Dort besteht auch die Möglichkeit, nach einer Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe zu suchen. Auch bei den Sozialämtern und telefonisch unter (0180) 5 32 93 29 (12 Ct./Anruf) können Sie Schuldnerberatungsstellen in Ihrer Nähe erfragen.


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Foto: mcm-Archiv