Artikel Freizeit im Detail

 
Sie sind hier: Freizeit / Artikel
Mittwoch, 23. Mai 2012
...

Recht unter haltsam

Comedy: Der Jurist Dr. Ralf Höcker präsentiert Mythen und Legenden des Rechts.

Mit dem Recht ist es manchmal so eine Sache. Das, was einem Nichtjuristen (wozu die weitaus überwiegende Zahl der Bevölkerung ganz eindeutig zählt) als ganz selbstverständlich erscheint, sehen Juristen zuweilen ganz anders. Und so schüttelt mancher von uns zu Recht den Kopf, wenn er von richterlichen Entscheidungen hört oder liest.

Selbst mit einem gesunden Rechtsempfinden ist daher das Recht für uns Normalbürger oft nicht zu durchschauen. Und genau dies machen sich findige Trickser nicht selten zunutze, um uns ihre eigene Vorstellung von Recht aufzudrücken. Sie kneifen vor berechtigten Forderungen oder setzen Dinge durch, auf die sie gar keinen Anspruch haben.

Der Strandliegenkrieg
Der Jurist Dr. Ralf Höcker hat sich typische Fälle vorgenommen. Diese analysiert und präsentiert er in seinen Büchern „Lexikon der Rechtsirrtümer“ und „Neues Lexikon der Rechtsirrtümer“. Damit hat er offenbar denNagel auf den Kopf getroffen, denn die Bücher wurden zu Bestsellern. Sogar im Ausland wurde mittlerweile über bizarre Fälle aus seiner Sammlung berichtet. Britische Urlauber atmen nun ganz beruhigt auf, wenn ihre deutschen Urlauberkollegen schon frühmorgens die besten Strandliegen mit ihrem Handtuch blockieren. Sie werden künftig die Handtücher einfach beiseite nehmen und sich selbst auf die Liegen legen. Denn wie Höcker betont, ist es ein weit verbreiteter Irrtum, auf diese Weise seinen Anspruch an der Liege anmelden zu können.

Ebenso weit verbreitet wie unzulässig ist es dem Lexikon zufolge, Parklücken durch Fußgänger blockieren zu lassen. Wer zuerst mit dem Auto dort ist, darf sie nutzen und sogar langsam und vorsichtig in die Lücke hineinfahren. Nur den Fußgänger darf er nicht umfahren!

Fernseherprobter Entertainer
Nach dem Erfolg der Bücher geht Dr. Höcker nun auf Tour, um dort das Publikum persönlich über juristische Legenden aufzuklären. Unter dem Motto „Einspruch! – Die große Rechtsirrtümer-Show“ bietet er unterhaltsame Aufklärung. Schon seine Fernsehauftritte, unter anderem bei „Johannes B. Kerner“ und „Stern TV“, sorgten für enorme Zuschauerresonanz und zeigten deutlich, wie groß der Bedarf ist. Außerdem wurde bei diesen Auftritten schnell klar, dass seine spannenden Rechtsgeschichten genügend Stoff für ein abendfüllendes Programm bieten.

Auch in der Show will der Jurist genau wie in den Büchern seriöse Information in interessante Geschichten verpacken. Er schafft es, Aufschlussreiches mit guter Unterhaltung zu verbinden und so die Leser und ab jetzt auch die Zuschauer für Themen zu begeistern, die an und für sich eher trocken sind. Dass so was im Bereich der deutschen Sprache gut funktioniert, hat bereits Bastian Sick gezeigt. Seine Bücher wie z. B. „Der Genitiv ist dem Dativ sein Tod“ wurden ebenso wie das „Lexikon der Rechtsirrtümer“ zu weithin beachteten Bestsellern.

Dr. Ralf Höcker, Jahrgang 1971, studierte in Köln und London. Im Jahr 2003 gründete er eine Marken- und Medienrechtskanzlei.

Jura zum Anschauen
    16. Oktober –    Regensburg, Kolpinghaus
    17. Oktober –    Dresden, Kulturpalast
    18. Oktober –    Erfurt, Alte Oper
    19. Oktober –    Halle/Saale, Georg-Friedrich-Händel-Halle
    20. Oktober –    Berlin, Schiller-Theater
    22. Oktober –    München, Deutsches Theater
    23. Oktober –    Stuttgart, Liederhalle/Mozartsaal
    24. Oktober –    Mannheim, Musensaal
    25. Oktober –    Köln, Theater am Tanzbrunnen
    26. Oktober –    Münster, Halle Münsterland
    27. Oktober –    Frankfurt, Alte Oper/Mozartsaal
    28. Oktober –    Lübeck, Musik- und Kongresshalle
    29. Oktober –    Hamburg, Theater Neue Flora

Weitere Infos und Tickets unter:
www.ralfhoecker.de

jp

Fotos: Hoecker (1), Shutterstock (1)