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Mittwoch, 23. Mai 2012
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Artikel dieser Ausgabe aus Familie & Gesellschaft

Feiertag und Fingerzeig – der 1. Mai

Tag der Arbeit

„Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde“. Schön, oder? Klingt wie das Happy End eines Blockbusters, wenn Will Smith im Namen aller Erdenbürger die Welt rettet, und klingt, besonders in dieser Ausführlichkeit, wie der überhaupt wichtigste aller Feiertage.

Der 1. Mai ist gesetzlicher Feiertag in Deutschland, Österreich, Teilen der Schweiz und vielen weiteren Staaten, wie zum Beispiel in Mexiko. In Deutschland ist die amtliche Bezeichnung jeweils durch die Gesetze der Länder geregelt; obiger Text zitiert jene Nordrhein-Westfalens.

Im Wonnemonat Mai wurde seit jeher gern gefeiert. Die Römer huldigten der Blumengöttin Flora und wollten dies auch im eroberten Gebiet der Kelten einführen. Da dort bereits das Beltane-Fest im Kalender vermerkt war, verschmolz beides zum Maifest.

Länder, Regionen und Städte haben jeweils ihre eigenen Gepflogenheiten, wobei der Grundgedanke oft derselbe ist. Vielerorts wirbelt das halbe Dorf in traditionellen Volkstänzen um den bunt geschmückten Maibaum. Die Gemeinden wetteifern um das schönste Exemplar, und in Bayern muss so mancher Maibaum gegen Diebstahl verteidigt werden. Gelingt der Raub, wird flüssiges Lösegeld (Bier) gefordert. Gruselig geht’s im Harz zu, wenn die Hexen auf ihren Besen zur Walpurgisnacht zum Brocken fliegen. Weit verbreitet ist der Brauch, in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai die warme Jahreszeit zu begrüßen, in der Realität dergestalt, dass sich zum „Tanz in den Mai“ vor den Discos laaange Schlangen bilden.

Der historisch-politische Gedanke des 1. Mai (siehe unten) verblasst und weicht dem Trend zur individuellen Freizeitgestaltung. Der private Festcharakter ist nichts Negatives, aber seit den 1980er Jahren finden darüber hinaus neben den politisch organisierten Demonstrationen auch regelmäßig Ausschreitungen statt (vor allem in Berlin-Kreuzberg), mit denen dieser Termin als Anlass für hirnlose Gewalt missbraucht wird.

Volksfest, Kampftag, Feiertag
Erster Mai, der „Tag der Arbeit“. Auf den ersten Blick mag es irritieren, dass dies einer der wenigen Tage ist, an denen die meisten von uns eben nicht zur Arbeit müssen.

„Born in the USA“ – schöner hätte es auch Bruce Springsteen nicht sagen können … Angelehnt an eine Massendemo am 1.5.1856 in Australien und an dem auf diesen Termin festgelegten „Moving Day“ (Stichtag für Vertragsabschlüsse/-aufhebungen) rief die nordamerikanische Arbeiterbewegung 30 Jahre später zum Generalstreik auf. Die Forderung: 8-Stunden-Tag als Regelarbeitszeit. Die Gewalt zwischen Demonstranten und Polizei eskalierte und der folgende Aufruhr ging als „Haymarket Riot“ in die Geschichte ein. Acht Organisatoren der Kundgebung wurden der Verschwörung angeklagt, vier von ihnen gehenkt.
Im Jahr 1889, beim Gründungskongress der „Zweiten Internationalen“ (Arbeiterbewegung), wurde der Opfer gedacht und der 1. Mai als „Kampftag der Arbeiterbewegung“ ausgerufen. Ein Jahr später führte dieser „Protest- und Gedenktag“ zu Massendemos weltweit. In den USA wollte man den „Krawallmachern“ kein Denkmal setzen und verlegte den „Labor Day“, den „Tag der Arbeit“, auf den ersten Montag im September.

Der Maifeiertag in Deutschland
Im Jahr 1919 bestimmte die Weimarer Nationalversammlung den 1. Mai – zunächst einmalig – zum gesetzlichen Feiertag. Zehn Jahre darauf forderte der „Blutmai“ in Berlin viele Opfer bei Schießereien.

Eine gute Möglichkeit zur Selbstdarstellung ist dieser Termin immer gewesen. So überlebte der 1. Mai in der Hitler-Zeit, weil er dem Terrorregime als pathetisch inszenierte Kulisse für Paraden diente. Dabei wurde er aber bis 1945 auch immer wieder als Anlass für oppositionelle Aktionen genommen.
Nach Kriegsende konnten die Sozialdemokraten, Kommunisten und Gewerkschafter die ersten freien Maifeiern nach 13 Jahren organisieren. Zum 100. Jahrestag des 1. Mai, im Jahr 1990, hielt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die erste Mairede seit 1932 an ein gesamtdeutsches Publikum.

Dieses Jahr fällt Himmelfahrt auf den 1. Mai (zuvor 1913). Die Beweglichkeit des Osterdatums und der daran gebundenen Feiertage beschert uns diesen „Doppelfeiertag“, na ja, und wohl so manches lange Gesicht, sind doch diese Feiertagstermine ohnehin schon spärlich gesät … Aber keine Sorge, das passiert erst im Jahre 2160 wieder! tide

Fotos: AdsS der Friedrich-Ebert-Stiftung (2)