Artikel dieser Ausgabe aus Familie & Gesellschaft
Meine Gesundheitsapotheke
Da vergeht einem Sehen und Hören
Die (legalen?) Tricks beim Straßenverkauf. Ein Fallbeispiel.
In puncto Einfallsreichtum gebührt der Trickbetrügerei zweifellos ein Platz in den vorderen Rängen – nicht zuletzt, weil manche ihrer Finten so raffiniert ausfallen, dass man ihnen strafrechtlich offenbar wenig anhaben kann. Publik machen aber kann man sie schon.
Eine Zeitlang war es im Radio sehr im Schwange: das Verlesen der „gefühlten“ Temperatur. Bis diese Meldung dann, praktisch über Nacht, wieder aus den Programmen genommen wurde. Denn welche Temperatur der Mensch fühlt, ist wenig relevant: 7 Grad bleiben nun mal 7 Grad. Ähnlich verhält es sich mit dem Rechtsempfinden: Was den Gerechtigkeitssinn zuweilen zum Kochen bringt, lässt den Gesetzestext mitunter ziemlich kalt.
Sehr überzeugend
Von Zeit zu Zeit setzt der gesunde Menschenverstand einfach aus – anders lässt es sich wohl nicht erklären, wenn man Opfer eines Betruges
pardon: einer moralisch verwerflichen Transaktion geworden ist. Bleiben wir also bei den Fakten. Ein Mann geht seines Weges, als er aus einem langsam vorbeifahrenden Fahrzeug angesprochen wird. „Interesse an guten Lautsprechern?“ Der Mann winkt zunächst ab – seine Hi-Fi-Anlage tut ihm seit langem gute Dienste –, doch nach wiederholter Ansprache lenkt er schließlich ein und zeigt sich offen für ein Gespräch. „Wenn du was von guten Lautsprechern verstehst“, eröffnet der Fahrer den Dialog, „dann wird dich das hier sicher interessieren.“
Das hier – das sind augenscheinlich werkfrisch verpackte Standlautsprecher mit der Modellbezeichnung „Century 7.1“. Gleich sechs bis acht Stück befinden sich im Laderaum des Autos. „TNA“, liest der Angesprochene die Aufschrift auf der Pappe, und im Geiste rattert er den Index aller ihm bekannten Lautsprecherhersteller durch. Bei einer sehr ähnlich klingenden Marke macht es schließlich bei ihm Klick, und er denkt: Sehr renommiert, erstklassig im Klang, tolle Boxen. Über die leicht abgewandelte Schreibweise stolpert er auf die Schnelle nicht. Also stellt er auch keine Fragen.
Deutlich redseliger dagegen der Fahrer, der sich nun als wahres Verkaufsgenie erweist. Um zu viel gelieferte Ware handele es sich, im Wert von 2500 Euro (zur Unterstreichung wird ein buntes Prospektblatt gezückt) – wäre doch echt schade, wenn niemand etwas davon hätte. Selbst das zufällige Erscheinen einer Polizeistreife bringt den Mann nicht aus der Ruhe. Eine Routinekontrolle, wie sich zeigt. Personalien, Fahrzeug- und Gewerbeschein des Fahrers und Beifahrers werden überprüft mit dem Befund: Alles in Ordnung.
Sollte es denn noch einen Zweifel gegeben haben, hiermit ist er für den Angesprochenen restlos ausgeräumt. Alles legal, ein ordnungsgemäßer Verkauf auf der Straße – ungewöhnlich zwar, doch was solls. Vor allem aber: ein Schnäppchen, wie es scheint. Und weil er gleich um die Ecke wohnt und genügend Bargeld zu Hause hat, zahlt er den ausgehandelten Angebotspreis für das Paar und nimmt die Lautsprecher entgegen. Inklusive Garantieschein, allerdings ohne Quittungsbeleg. Seltsam eigentlich, geht es ihm durch den Sinn, aber sein Nachhaken versandet in der Aussage: Umtausch sei kein Problem, Serien- und Referenznummer lägen ja vor.
Böses Erwachen
Ein Schnäppchen? Von wegen. Als er am selben Tag seinem Arbeitskollegen davon berichtet, schlägt der die Hände über dem Kopf zusammen. So recherchiert der Käufer im Internet – und wird unerfreulicherweise fündig. In vielen Foren wird der Straßenverkauf dieser minderwertigen Lautsprecher beklagt – von Opfern und solchen, die klüger waren, gleichermaßen. TNA ist eben nicht identisch mit einer ähnlich lautenden Lautsprechermarke. Ebenso stößt der Gefoppte auf Berichte, die den Wert dieser Boxen auf unter 200 Euro je Paar taxieren. Last, but not least: Dieser Verkaufstrick auf offener Straße hat bereits seit vielen Jahren Tradition.
Doch Tricks dieser Art sind nicht automatisch illegal. Dies zumindest muss der Betroffene erfahren, als er den Vorfall zur Anzeige bringen will. Ein strafrechtliches Vergehen liege nicht vor, wird er belehrt, allenfalls auf zivilrechtlichem Wege könne man sein Glück versuchen. Denn, so das Argument, auch Schrott lässt sich teuer verkaufen, solange dieser Schrott beim Verkauf nicht faktisch falsch beschrieben wird. Und Attribute wie „hochwertig“ und „erstklassig“ unterliegen nun mal keinen objektiven Qualitätskriterien.
Bleibt also nur die Hoffnung, dass potenzielle Opfer dieser Verkaufsmasche (die übrigens auch mit anderen Produkten leider bestens funktioniert) fortan die Augen aufhalten – und „Nein, danke“ sagen. Denn eines ist klar: Über den seriösen Fachhandel sind solche Lautsprecher nicht zu erwerben.
espa





