Artikel dieser Ausgabe aus coop Exklusiv
Meine Gesundheitsapotheke
Pfand drauf!
Das Pfand für Einwegverpackungen wird am 1. Januar 5 Jahre alt.
Und das ist ein Grund zum – Feiern? Grundsätzlich schon. Allerdings hat das System in dieser relativ kurzen Zeit auch für viel Mühe und Verwirrung im ohnehin schon komplizierten Alltag der Verbraucher gesorgt.
Woher diese Regelung kommt, welche Verpackungsmaterialien davon betroffen sind, welche Ausnahmen es gibt (und warum auf einmal nicht mehr), und wie und wo man welche Verpackung zurückgeben kann, war nicht immer ganz klar.
Sauberer Gedanke
Die Grundlage für eine Einführung des staatlich verordneten Pfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen ist die „Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen“. Sie wurde in ihrer Grundfassung schon 1991 von der Bundesregierung unter dem damaligen Bundesminister für Umwelt, Klaus Töpfer (CDU), beschlossen. Schrittweise hat man sie überarbeitet und verschärft – mit dem Ziel, die Umweltbelastungen aus Verpackungsabfällen zu verringern und die Wiederverwendung oder Verwertung von Verpackungen zu fördern.
Mehrwegbewusstsein?
Im Laufe der Jahre stellte man fest, dass der Mehrweganteil von Getränkeverpackungen seit 1997 deutlich und dauerhaft unter den festgelegten Mindestwert von 72 Prozent (Stand von 1991) gesunken war. Insofern bedeutete das erhobene Pfand zu diesem Zeitpunkt keine reine Willkür der Politik, sondern war von den Verbrauchern durch ihr (in dieser Beziehung) sinkendes Umweltbewusstsein selbst verursacht.
Um der Verordnung wieder gerecht werden zu können und den Einwegverpackungen ihren Ex-und-hopp-Bequemlichkeitsfaktor zu nehmen, führte der damalige Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) das Einwegpfand für Glas-, PET-Flaschen und Dosen zum 1. Januar 2003 ein. (Getränkekartons gelten übrigens als ökologisch vorteilhaft und sind befreit.)
Alles hat seine (Ver-)Ordnung
Dass das Zurückbringen der Dosen und Flaschen umständlich und unbequem ist, gehörte zum Kern der Maßnahme und sollte die Verbraucher dazu anregen, wieder verstärkt auf Mehrwegverpackungen zurückzugreifen, und nebenbei das gezielte Recycling erleichtern. Ein kleines Wiehern konnte sich der Amtsschimmel aber nicht verkneifen: Die Regelung galt zunächst nur für die Getränkebereiche, in denen der Mehrweganteil auch wirklich unter dem von 1991 lag. Das waren Bier (und Biermischgetränke), Mineralwasser (mit und ohne Kohlensäure) und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure. Ausgenommen von der Pfandpflicht waren Verpackungen für Milch, Wein, Sekt, kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke und Spirituosen. Mischgetränke wie Wodka-Lemon oder Whisky-Cola zählten damit logischerweise zu den Spirituosen.
Reif für die Insel(-Lösung)?
Die Verwirrung komplett machte dann die Frage, wo man welche Verpackung zurückgeben kann. Ursache war die Hoffnung der Industrie, die „Bedrohung“ noch bis zur letzten Minute abwenden zu können. Dies gelang nicht – und man stand ohne sinnvolle Lösung da. So machte das Pfand zunächst durch improvisierte Übergangslösungen mit Pfandmarken-, Bon- und Zettelwirtschaft von sich reden; meist konnte man die Flaschen nur im Ursprungsgeschäft zurückgeben.
Schließlich schlossen sich verschiedene Geschäfte und Ketten zu sogenannten „Insellösungen“ zusammen, so dass man immerhin verschiedene Rückgabemöglichkeiten hatte. Das „P-System“ entwickelte sich zum größten Rücknehmer, aber eine wirklich einheitliche Lösung scheiterte am Konkurrenzdenken der Unternehmen – bzw. an den etlichen hundert Millionen Euro Pfandgeld, die die genervten Kunden verfallen ließen
Ganz einfach: DPG
Die Lösung des Problems kam schließlich wieder von staatlicher Seite, denn zum 1. Mai 2006 wurden durch eine neue Verpackungsverordnung die „Insellösungen“ abgeschafft. Industrie und Handel be-sannen sich nun auf die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG), die seitdem für eine Rückgabe in fast allen Geschäften sorgt. Ein Geschäft muss weiterhin nur diejenigen Materialien zurücknehmen, die es auch als Verpackungen verkauft (also z. B. Dosen), und für einen Laden, der kleiner als 200 Quadratmeter ist, gilt: Nur die Verpackungen hier auch verkaufter Produkte müssen zurückgenommen werden. Seit Mai 2006 sind das übrigens auch Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure (z. B. Eistee), Mineralwasser mit Geschmack (bei einem Fruchtanteil unter 50 Prozent) und auch Alkopops (mit weniger als 14 Prozent Alkohol).
Die Frage, ob das Einwegpfand den Mehrwegsystemen bisher wirklich geholfen hat, ist strittig. Aber ganz unstrittig ist, dass es beim Sammeln und Recyceln von kostbaren Rohstoffen hilft. flo





